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Rechtsanwältin für Strafrecht in Mailand
Rechtsanwältin Federica Liparoti und ihre vertrauenswürdigen Mitarbeiter befassen sich täglich mit internationalen Mandanten, wobei sie direkt auf Englisch oder mit Unterstützung von Dolmetschern aus einem vertrauenswürdigen Netzwerk kommunizieren.Um die Beziehungen zu ausländischen Mandanten zu erleichtern, wird eine allgemeine Vorstellung auch in deutscher Sprache angeboten. Für einen umfassenderen Überblick über die Kompetenzen und Tätigkeiten, die die Kanzlei ihren Kunden anbieten kann, konsultieren Sie bitte die italienische oder englische Version der Website oder kontaktieren Sie uns direkt.
VORSTELLUNG
Federica Liparoti ist eine in Italien zugelassene, italienische Rechtsanwältin, die sich auf Strafrecht spezialisiert hat. Sie ist die Leiterin von Liparoti.legal, einer führenden Strafverteidigungskanzlei mit Sitz im Herzen von Mailand, in unmittelbarer Nähe des Gerichts.
Im Jahr 2011 schloss sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Università Cattolica in Mailand mit der Note 110/110 cum laude ab und schrieb eine Arbeit in Kriminologie mit dem Titel "Soziales Kapital, menschliche Entwicklung und Kriminalität. Neue politisch-kriminelle Perspektiven", die mit dem Giorgio-Ambrosoli-Preis ausgezeichnet wurde.
Im Jahr 2015 promovierte sie parallel zu ihrer juristischen Tätigkeit an derselben Universität im Bereich Strafrecht.
Anschließend erwarb sie den Titel Fachanwältin für Strafrecht gemäß und im Sinne von Artikel 2, Absatz 3 DM 163/2020. Sie ist Mitglied der Mailander Anwaltskammer (Ordine degli Avvocati) und der Strafkammer (Camera Penale).
Während ihrer zehnjährigen Zusammenarbeit mit zwei führenden Anwaltskanzleien auf nationaler Ebene war sie in allen Bereichen des Strafrechts tätig und trug wirksam zur Erzielung der gewünschten Ergebnisse in Prozessen von besonderer medienrelevanter oder sensibler Bedeutung bei.
Dank ihrer Erfahrung in anspruchsvollen Verfahren hat sie sich besondere Fähigkeiten in der Problemlösung und im Umgang mit komplexen Situationen angeeignet.
Sie unterstützt ihre Mandanten vom Beginn eines Strafverfahrens an engagiert und kompetent und verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Strafprozessen auf allen Urteilsebenen. Die Rechtsanwältin Federica Liparoti vertritt in vollem Umfang Personen, die einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtigt oder beschuldigt werden, von Betrug, Drogen- und Steuerverschwörungen, Terrorismus, Mord und internationale Kriminalität bis hin zu allgemeiner Kriminalität. Sie leistet Personen, die festgenommen werden oder denen Straftaten zur Last gelegt werden, die ihre persönliche Freiheit oder ihr Leben beeinträchtigen, tagtäglich Beistand, indem sie unverzüglich den Rechtsbeistand leistet, der erforderlich ist, um die Rechte und die Zukunft der unterstützten Person zu wahren.
Im akademischen Bereich arbeitete sie mit dem Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie von Prof. Gabrio Forti zusammen, nahm an Gewinnprüfungskommissionen teil, verfasste wissenschaftliche Publikationen und führte Forschungsarbeiten an der "Alta Scuola Federico Stella" durch, einer Exzellenzschule für Strafrecht und Strafrechtspolitik in Mailand.
Sie ist Autorin von Artikeln in Fachzeitschriften und Websites sowie regelmäßige Rednerin auf Weiterbildungskursen und Tagungen.
RECHTSGEBIETE
Die Rechtsanwältin Federica Liparoti, die Inhaberin der ihr anvertrauten Mandate ist, begleitet die beteiligten Personen und Unternehmen stets unmittelbar und legt die geeignetsten vorgerichtlichen und gerichtlichen Strategien im Interesse ihrer Mandanten fest. Sie kümmert sich persönlich um die Beziehungen zu Kunden, Familienmitgliedern und ernannten Kunden, sowohl in Italien als auch im Ausland, wobei sie sich auf die synergetische Unterstützung vertrauenswürdiger Mitarbeiter stützt.
Die Kanzlei ist auf die folgenden Bereiche spezialisiert:
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Allgemeines Strafrecht:
Straftaten gegen die Person
Straftaten gegen Leib und Leben (Körperverletzung, Schlägerei, Totschlag, Totschlag im Straßenverkehr, Fahrerflucht, Mord, Femizid, Kindstötung, Anstiftung oder Beihilfe zum Selbstmord, Aussetzen von Minderjährigen oder Entmündigten usw.);
Straftaten gegen die Mutterschaft (fahrlässiger Schwangerschaftsabbruch, nicht einvernehmlicher Schwangerschaftsabbruch);
Straftaten gegen die Ehre (Verleumdung, üble Nachrede in der Presse, Vergehen in Schriften und Reden vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden usw.);
Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Versklavung oder Leibeigenschaft, Kinderprostitution, Kinderpornografie, Menschenhandel usw.);
Straftaten gegen die Gleichheit (Diskriminierung aufgrund der Rasse, Religion oder ethnischen Herkunft);
Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Entführung, sexuelle Gewalt, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, usw.);
Straftaten gegen die moralische Freiheit (private Gewalt, Gewalt oder Drohung, um die Begehung einer Straftat zu erzwingen, Bedrohung, Verfolgung, unrechtmäßige Verbreitung von Bildern oder Videos mit sexuellem Inhalt, Folter usw.);
Straftaten gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Einbruch, unbefugter Zugang zu einem Computer oder Telekommunikationssystem usw.);
Straftaten gegen die Unverletzlichkeit von Geheimnissen (Verletzung, Wegnahme und Unterdrückung von Korrespondenz, Preisgabe von Berufsgeheimnissen usw.).
Eigentumsdelikte (Raub, Erpressung, Diebstahl, Betrug, Wucher, Hehlerei, Geldwäsche, Computerbetrug, usw.);
Drogendelikte gemäß Präsidialerlass 309/1990 (Besitz von Drogen in der Absicht, sie zu vertreiben, kriminelle Vereinigung zum Zweck des Drogenhandels usw.).
Straftaten der organisierten Kriminalität (kriminelle Vereinigung, mafiöse Vereinigung, subversive Vereinigung usw.).
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Wirtschaftsstrafrecht: Unternehmens-, Bank-, Finanz-, Konkurs-, Steuer- und Zolldelikte, Umwelt- und Bauplanungsdelikte, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz, Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung usw.; Veruntreuung, Betrug, Konkurs, Missbrauch von Gesellschaftsvermögen, Geldwäsche, Unternehmensstrafrecht, Steuerstrafrecht, Strafsachen der öffentlichen Verwaltung usw.; Aufsichtsorgane und Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodelle (Gesetzesdekret Nr. 231/2001).
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Verteidigung in Strafprozessen mit langjähriger Erfahrung in der täglichen Praxis auf allen Urteilsebenen.
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Strafvollzugsrecht und Strafvollstreckung: Verfahren vor dem Aufsichtsgericht, Bewährung, Rehabilitierung, Strafvollzug, Hausarrest, Halbentlassung, Bewährung, Bewährung in sozialen Einrichtungen, Aussetzung von Haftstrafen usw.
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Verteidigung von Gewaltopfern: Frauen, Minderjährige, Straftaten, die unter das Rote Gesetzbuch fallen, geschlechtsspezifische Gewalt, familiäre Gewalt, häusliche Gewalt, körperliche Gewalt, Stalking, Stalkinghandlungen, Missbrauch, sexuelle Gewalt, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Rachepornos usw.
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Jugendstrafrecht: von Minderjährigen begangene Straftaten, Strafverfahren vor dem Jugendgericht, alternative Maßnahmen zur Inhaftierung von Minderjährigen.
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Dringendes Strafrecht: Verhaftung, Anhörung zur Bestätigung der Verhaftung, Einspruch gegen die Bestätigung, Polizeigewahrsam für Verdächtige, sofortige Gerichtsverhandlung, Untersuchung des ersten Erscheinens, Schnellverfahren, Untersuchungshaft im Gefängnis, vorsorgliche Maßnahmen, rechtswidrige Verhaftung, Unterstützung bei Auslieferungsverfahren nach und aus Italien und Europäischer Haftbefehl (Interpol red notice), usw.
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Internationales Strafrecht, Immigrationsstrafrecht, Verteidigung der Menschenrechte und Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Die gerichtlichen Tätigkeiten der Anwaltskanzlei finden auch häufig in den anderen Hauptzentren der Lombardei und des Piemont statt, insbesondere in den Städten Varese, Como, Busto Arsizio, Monza, Lodi, Pavia, Novara und Vigevano. Hinzu kommen Besuche bei den in Haft befindlichen Mandanten, von denen die meisten in den Gefängnissen von Mailand San Vittore, Bollate, Opera, Cesare Beccaria, Como Bassone, Busto Arsizio und Varese untergebracht sind.
KOSTENFREIE RECHTSHILFE
Rechtsanwältin Federica Liparoti ist in die italienische Liste der qualifizierten Rechtsanwälte für kostenlose Rechtshilfe in Strafsachen eingetragen (eine Initiative, die der Pro-bono-Beistand und -verteidigung ähnelt, in Italien als "gratuito patrocinio" oder "patrocinio a spese dello Stato" bezeichnet), die Personen mit einem Jahreseinkommen, das die vom italienischen Recht festgelegten Grenzen nicht überschreitet, unentgeltlichen Rechtsbeistand und -verteidigung vor Gericht garantiert.
Die Kanzlei bietet qualifizierten Rechtsbeistand für Gewaltopfer, Frauen und Minderjährige, Opfer von Straftaten gegen die Person, die sexuelle Freiheit und die Familie, von der Unterstützung bei der Abfassung der Anzeige bis zur Verteidigung vor Gericht. Rechtsanwältin Federica Liparoti unterstützt die Opfer der folgenden Verbrechen in allen Phasen des Verfahrens kostenfrei - unabhängig vom Einkommen - gemäß Artikel 76 Absatz IV des Präsidialdekrets 115/2002:
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Häusliche Gewalt, Gewalt in der Familie, Misshandlung, Gewalt in der Partnerschaft, physische Gewalt, psychische Aggression
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Weibliche Genitalverstümmelung
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Sexualverbrechen, geschlechtsspezifische Gewalt und damit zusammenhängende Delikte des italienischen Gesetzes: sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Vergehen, sexuelle Belästigung, Rachepornos, Cyberkriminalität, Sextortion-Betrug, Deepnude, Sexting, unbefugte Weitergabe von Bildern und Videos, Verformung des Erscheinungsbilds durch bleibende Gesichtsverletzungen, Hochzeitszwang, Verletzung der Anordnung, sich vom Familienhaus fernzuhalten, und des Verbots, Orte zu besuchen, die von der verletzten Person besucht werden, usw.
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Stalking, Verfolgungshandlungen
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Versklavung
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Kinderprostitution
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Kinderpornografie
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Sextourismus zur Ausbeutung der Kinderprostitution
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Menschenhandel
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Handel oder Entfremdung von Sklaven
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Korruption von Minderjährigen
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Anstiftung von Minderjährige
Avvocato Federica Liparoti
Via Enrico Besana 11, 20122 Milano
E-mail: info@liparoti.legal
Tel: +39-02-56568761
MWST.: 03310580125
Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 09.00-13.00 und von 14.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Wir empfangen Kunden nur nach Terminvereinbarung.